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Lohnsteuer und Einkommensteuer – worin liegen die Unterschiede?
Der wesentliche Unterschied zwischen der Lohnsteuer und der Einkommensteuer liegt in ihrer jeweiligen Erhebungsform. Der Steuertarif ist hingegen grundsätzlich gleich. Während die Lohnsteuer monatlich abgeführt werden muss, ist die Einkommensteuer jährlich zu errichten.
Was steckt hinter der Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Daher ist sie auch als Gemeinschaftssteuer anzusehen. Die Grundlage für diese Steuer bildet das Einkommensteuergesetz, kurz EstG. Auf Basis der Einkommensteuererklärung, die jährlich beim Finanzamt abgegeben wird, ermittelt dieses die Höhe der Steuer. Viele Faktoren haben einen Einfluss auf die Höhe der Steuer. Als wichtigster gilt das jährliche Bruttoeinkommen, welches sich aus dem Nettoeinkommen sowie den Sozial- und Steuerabgaben zusammensetzt. Darüber hinaus fließen auch nicht selbständige Einkünfte mit in diese Steuer. Einen essenziellen Einfluss hat auch die individuelle Lebenssituation der Person. Während Singles weniger bezahlen, zahlen Ehepartner mit Kindern mehr. Durch den Einkommensteuerbescheid wird dann die Einkommensteuer vorgeschrieben. Da die Lohnsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird, kann es am Ende des Jahres zu einer Rückzahlung durch das Finanzamt kommen. Um bereits eine erste Schätzung für einen möglichen Erstattungsbetrag zu erhalten, kann ein Steuerrechner verwendet werden. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen groben Richtwert. Mittlerweile kann jedoch auch die Steuererklärung online gemacht werden, wodurch sich eine kostengünstige und einfache Möglichkeit ergibt, um eventuell eine Rückerstattung der Steuer vom Finanzamt zu fordern. Wird die Steuer online gemacht, wird der genaue Erstattungsbetrag bereits ersichtlich.
Was ist die Lohnsteuer?
Selbständige zahlen keine Lohnsteuer, sondern ausschließlich Einkommensteuer. Die Lohnsteuer wird allerdings sowohl von Arbeitnehmern als auch von Pensionisten gezahlt. Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Einkommensteuer, die nicht vom Arbeitnehmer selbst, sondern vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Im Namen des Arbeitnehmers muss die Lohnsteuer bis spätestens zum 15. des folgenden Monats an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Es handelt sich um den Teil, der vom Bruttoeinkommen einbehalten wird. Der Mitarbeiter erhält von seinem Unternehmen über diesen Vorgang eine Lohnsteuerbescheinigung. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, ist sowohl vom Lohn selbst als auch von persönlichen Verhältnissen des Mitarbeiters abhängig und daran angepasst. Es handelt sich um eine Steuer, die bereits für die jährlich anfallende Einkommensteuer vorausbezahlt wird. Reicht der Arbeitnehmer am Ende des Jahres auch eine Einkommensteuer ein, können sich hieraus entweder Nachzahlungen oder Rückzahlungen ergeben. Denn jetzt rechnet das zuständige Finanzamt die Höhe der Lohnsteuer auf die endgültig ermittelte Höhe der Einkommensteuer an. Wurde zu viel vorausgezahlt, erhält der Mitarbeiter die zu viel gezahlte Steuer zurück. Übersteigt die Einkommensteuer hingegen die geleisteten Vorauszahlungen, muss die offene Differenz nachbezahlt werden.
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